Freigabeprozess und Nutzungsrechte

Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber sind verantwortlich für die Freigabe zur Produktion, der Veröffentlichung oder eines anderen definierten Projektabschlusses.

Stellen Sie sicher, dass intern alle Freigaben eingeholt wurden, und prüfen Sie genau, bevor Sie das „Go“ erteilen. Nach der endgültigen Freigabe des Projekts sind oft nur mehr kostenpflichtige und unter Umständen teure Änderungen möglich.

Wenn dann aber alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde und vielleicht sogar schon erste positive Reaktionen Ihrer Zielgruppe bei Ihnen eingetroffen sind, dann ist es Zeit für den Projektabschluss. Vielleicht haben Sie Gelegenheit für ein Treffen (gerne auch online) oder ein Telefonat mit mir. Es ist hilfreich, noch einmal zu besprechen, was gut gelaufen ist, wo es Verbesserungsbedarf gibt und was die „Lessons Learned“ für zukünftige Projekte sind.

Alle Kreativen (GrafikerInnen, FotografInnen, ArchitektInnen, DesignerInnen …) haben das Recht, Ihre Werke und Ideen zu schützen. Es gibt Werknutzungsrechte, die regional, zeitlich und nach der Art der Nutzung unterschieden werden. Dies ist im Angebot oder den AGBs festgelegt.

In meinen Angeboten sind die räumlich und zeitlich uneingeschränkten Werknutzungsrechte immer enthalten. Die Art der Nutzung ist beschränkt auf Print und Web (ohne Einschränkung der Besucherzahlen) und muss nur bei einer geplanten Erweiterung der Nutzung (z. B. wenn ein Logo auch für eine App verwendet werden sollte) individuell geklärt werden.

Die Bearbeitungsrechte (Stichwort: offene Daten) müssen individuell vereinbart und abgegolten werden, falls Sie dies wünschen.